Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PRO EMV Labor Strausberg GmbH für Messdienstleistungen

 

1. Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den folgenden Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
Der Besteller erkennt die nachstehenden Bedingungen spätestens durch Annahme von Leistungen oder die schriftliche Vereinbarung von Dienstleistungen (durch Auftragserteilung oder Prüfvereinbarung) an.

2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote für Messdienstleistungen sind für uns mit einer Frist von 3 Monaten bindend, sofern sich bei Durchführung der Dienstleistung keine vom Auftraggeber verschuldete Erweiterung oder Veränderung gegenüber der dem Angebot zugrunde liegenden Anfrage ergibt.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen internen Unterlagen, die von uns oder in unserem Auftrag zum Angebot angefertigt wurden, behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

3. Preisstellung
Unsere Preisangaben verstehen sich in EURO ausschließlich der Kosten für Versand und Transportversicherung sowie ausschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, wenn nicht im Leistungsangebot andere Angaben gemacht wurden.
Für Dienstleistungen des EMV-Prüflaboratoriums gelten die im Angebot nach den Angaben des Auftraggebers zum jeweiligen Prüfling ermittelten Preise. Der Preisermittlung liegen hierbei Festpreise der PRO EMV Labor Strausberg GmbH für die im Normenwerk geforderten oder vom Kunden gewünschten Prüfbausteine zugrunde.
Dienstleistungen des Servicebereiches der PRO EMV Labor Strausberg GmbH werden nach Stundenpreisen entsprechend der jeweils gültigen Preisliste berechnet. Für Vor-Ort-Messungen werden die Preise in Abhängigkeit der zu erbringenden Leistungen, des Zeitaufwandes sowie der zu berücksichtigenden Fahrstrecken und -zeiten ermittelt und im Angebot dem Anfrager mitgeteilt.

4. Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug auf dem in der Rechnung angegebenen Konto zu begleichen. Als Zahlungseingang gilt für uns die Gutschrift auf unserem Konto. Der Rechnungsempfänger ist nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen sowie zur Geltendmachung von Rückbehaltsrechten, aus welchem Grund auch immer, berechtigt. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, ohne dass es einer Mahnung bedarf und dass Verzug herbeigeführt werden muss, fällig.

5. Lieferung
Sämtliche Terminangaben erfolgen nach bestem Ermessen, sind jedoch nur annähernd für uns verbindlich. Höhere Gewalt der Ereignisse, die die Dienstleistung ohne unser Verschulden unmöglich machen oder wesentlich erschweren, berechtigen uns zur Hinausschiebung des Termins oder zum Rücktritt vom Vertrag.

6. Versand / Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Besteller über, sobald der Prüfling unser Werk verlassen hat.
Die Auswahl des Transportmittels und – unternehmens steht uns frei, wenn mit dem Besteller keine besondere Versandart vereinbart ist. Eine Transportversicherung erfolgt ohne besondere Vereinbarung nicht. Waren werden, soweit erforderlich, handelsüblich verpackt zum Versand gebracht. Verpackungen jeder Art werden, soweit nicht anders vereinbart, nicht zurückgenommen.

7. Eigentumsvorbehalt
Jeder im Ergebnis von Prüfungen erstellter Prüfbericht bleibt bis zur Tilgung unserer Forderungen durch den Besteller / Auftraggeber unser Eigentum. Die Weiterverwertungsrechte gehen nach Eingang unserer Forderungen uneingeschränkt auf den Besteller / Auftraggeber über. Die PRO EMV Labor Strausberg GmbH ist berechtigt, bei offenen Forderungen an den Besteller / Auftraggeber weitere Dienstleistungen bis zur Begleichung ihrer Forderungen zurückzustellen.

8. Gewährleistung
Die PRO EMV Labor Strausberg GmbH gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Dienstleistungen gemäß Auftrag und die Wahrung der Vertraulichkeit. Das Labor verfügt über eine
Haftpflichtversicherung. Auf Anfrage wird dem Vertragspartner Auskunft über die Höhe erteilt. Für Schäden am Prüfling, die als Folge von Messungen auftreten wird keine Haftung übernommen. Die in Prüfberichten enthaltenen Ergebnisse beziehen sich stets ausschließlich auf das geprüfte Objekt zum Zeitpunkt der Prüfung. Vom Auftraggeber sind die erbrachten Dienstleistungen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel sofort anzuzeigen.
Bei Vor-Ort-Dienstleistungen sind vom Auftraggeber die Ergebnisse sofort bei Abnahme zu überprüfen, um eine schnelle Mängelbeseitigung zu erreichen. Versteckte Mängel sind binnen sechs Monaten nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Die Mängelbeseitigung darf nur durch Personal der PRO EMV Labor Strausberg GmbH oder nach Anweisungen der PRO EMV Labor Strausberg GmbH vorgenommen werden. Bei Veränderungen jeder Art, eigenmächtigen Reparaturversuchen und Betrieb unter unsachgemäßen Bedingungen (z.B. Feuchtigkeit, Verschmutzungen usw.) sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, von der jeweils anderen Partei erhaltene, ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche und technische Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden. Diese Beschränkung gilt nicht für Informationen, die nachweislich zur Zeit der Überlassung öffentlich oder dem Empfänger bereits bekannt waren oder nach Überlassung an den Empfänger veröffentlicht werden, ohne dass der Empfänger dies zu vertreten hätte. Jede Partei steht dafür ein, dass die Bestimmungen dieser Vertraulichkeitsklausel auch von ihren Angestellten, Erfüllungsgehilfen und Beratern beachtet werden, und zwar auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen der Partei und solchen Angestellten, Erfüllungsgehilfen oder Beratern. Wenn die PRO EMV Labor Strausberg GmbH im Rahmen der Akkreditierung/Benennung von einer entsprechende Behörde zur Begutachtung der
Prüfungen aufgefordert wird, haben sowohl der Auftraggeber als auch das Labor diesen Zugang zu gewähren.
Der Empfänger unterrichtet den Inhaber unverzüglich, wenn er von einem Gericht, einer Behörde oder einem Dritten aufgefordert wird, vertrauliche Informationen mitzuteilen. Diese Vertraulichkeitsklausel bleibt auch nach Beendigung des Vertrages wirksam.

10. Beschwerdeverfahren
Allen interessierten Parteien steht die Möglichkeit der Beschwerde frei. Diese können mündlich oder schriftlich an alle Mitarbeiter gerichtet werden. Auf Anfrage wird das weitere Vorgehen im Rahmen dieses Verfahren mitgeteilt.

11. Mitwirkung des Bestellers
Zur Durchführung von Messungen sind die Prüflinge in funktionstüchtigem Zustand mit allen für den Betrieb erforderlichen Zusatzgeräten, Programmen, Nachbildungen oder Lasten vorzustellen. Für jeden vorhandenen Ein- und Ausgang sind die vorgesehenen Verbindungskabel möglichst in der Länge von 1,50 m (ggf. länger) beizufügen. Zusätzlich benötigt werden die Betriebsanleitung und evtl. notwendige Simulationsprogramme für die Nachbildung realer Einsatzbedingungen bei maximaler Störaussendung („ungünstigster Fall“).

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge, die mit der PRO EMV Labor Strausberg GmbH abgeschlossenen wurden und werden, ist Strausberg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die AGB vielmehr ihrem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen.

Strausberg, im Dezember 2023

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